Stadttauben sind keineswegs vogelfrei


GESAMTE REGIO - STUTTGART
3. Dec 2014 - 12:50 Uhr


Landestierschutzbeauftragte Cornelie Jäger: „Stadttauben sind
keineswegs vogelfrei“ - Aufarbeitung der Rechtslage zeigt: Stadttauben dürfen nicht mit Fallen bejagt werden


"Stadttauben gelten ein bisschen als Schmuddelkinder unter den Tieren, aber das macht sie natürlich nicht rechtlos", sagte die
Landesbeauftragte für Tierschutz in Baden-Württemberg, Dr. Cornelie Jäger, am 3. Dezember in Stuttgart und verwies auf eine aktuelle Aufarbeitung zur Rechtslage aus ihrer Einrichtung. „Wir werden immer wieder gefragt, ob Stadttauben in Fallen gefangen werden dürfen“, schildert Jäger. Neben tierschutzrechtlichen Bedenken sind es insbesondere die Vorgaben der Bundesartenschutzverordnung, die die Bejagung von Tauben mit Fallen verbieten.
Darüber hinaus gelte für die Stadttauben natürlich auch der
tierschutzrechtliche Grundsatz, dass niemand Tieren ohne vernünftigem Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen dürfe. „Wenn eine Stadttaubenpopulation sinnvoll betreut werden soll, dann geschieht dies am erfolgversprechendsten mit einem abgestimmten und konsequent umgesetzten Stadttaubenkonzept. Dabei erfolgt die Fütterung von Tauben ausschließlich in betreuten Taubenschlägen und die Eier dort werden systematisch und kontinuierlich gegen Attrappen ausgetauscht“, sagte Jäger. Wichtig sei dabei auch, die Bevölkerung sehr gut einzubeziehen,
zusätzliche Fütterungen und Nistplätze im Umfeld eines betreuten
Taubenschlags zu verhindern und die Tauben eng an die sachkundig
betriebene Unterkunft zu binden. „So besteht eine reelle Chance, eine überschaubare und vor allem gesunde Taubenpopulation zu haben, ohne auf unzulässige Methoden beim Fangen oder Töten zurückzugreifen“, fasste Jäger zusammen.

Die Aufarbeitung der Rechtslage ist verfügbar unter:
http://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/SLT/Tierschutz_Fang_verwilderter_Tauben.pdf

(Presseinfo: Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg, 3.12.2014)

http://regiotrends.de/de/politisches/index.news.255448.landestierschutzbeauftragte-cornelie-jaeger-stadttauben-sind-keineswegs-vogelfrei---aufarbeitung-der-rechtslage-zeigt-stadttauben-duerfen-nicht-mit-fallen-bejagt-werden--.html

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